Wertungsspielordnung

für Solisten und kleine Gruppen, sowie für Spielleutevereine

I. Ziel der Wertungsspiele

Wertungsspiele bieten den Spielleutevereinen Gelegenheit, ihr musikalisches Können von einer Wertungsrichterkommission prüfen zu lassen. Kritische Beurteilung und fachliche Beratung helfen den Spielleuten ihr musikalisches Leistungsniveau zu verbessern. Wertungsspiele sollten von den Dirigenten und Ausbildern als ein wichtiges Mittel zur Leistungssteigerung genutzt werden.

 

 

II. Veranstaltungsträger
 
1. Veranstalter der Wertungsspiele ist der Fachverband

 

2. Organisator der Wertungsspiele ist ein Mitgliedsverein des Fachverbands.
Dieser Mitgliedsverein muß mindestens ein Jahr Mitglied des Fachverbands sein.

 

3. Der Fachverband ist zuständig für die Planung und den Ablauf der Veranstaltung. Er erstellt den Auftrittsplan der Teilnehmer am Wertungsspiel und sorgt für die entsprechenden Vordrucke und Diplome.

4. Der Fachverband wählt die Wertungsrichter aus und verpflichtet dieselben.

5. Der Organisator ist verpflichtet einen geeigneten Raum für die Durchführung der Wertungsspiele zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muß ein Raum für das Einspielen und Abstimmen vorhanden sein.

6. Zwei Vorstandsmitglieder des Förderkreises sehen sich rechtzeitig die vorgesehenen Veranstaltungsräume an und entscheiden über die Tauglichkeit der Räume.
 
7. Die Kosten des Wertungsrichters trägt der Organisator. Sollte der Verband zwei verpflichten, gibt es einen Zuschuss seitens des Verbands.

 

8. Der Verkauf von Getränken und Speisen obliegt dem Organisator.

9. Der Eintritt zu der Veranstaltung ist frei.

 

10 Der Ausrichter besorgt einen störungsfreien Platz für die Jury mit Tisch und Stühlen.

 

III. Literatur

 

Die Literatur kann von den teilnehmenden Spielleutegruppen frei gewählt werden.

Der Musikausschuss des Fachverbands prüft, ob die vorzutragenden Musikwerke (Solisten sowie kleine Gruppen ein Musikwerk) der Einstufungsliste des Fachverbands entsprechen. Fehlt eine Einstufung der Komposition ist diese umgehend nach Anmeldung dem Musikausschuss des Fachverbands zwecks Einstufung vorzulegen. (Partitur)

 

 

IV. Schwierigkeitsstufen

Der Fachverband bietet folgende Schwierigkeitsstufen an.

 

Jugendstufe – Unterstufe – Mittelstufe – Oberstufe – Höchststufe

Die Einteilung in einer der vorgenannten Stufen erfolgt aufgrund der Einstufung der Vortragsstücke.
In den Stufen Unter – Höchststufe werden 2 Musikstücke vorgetragen, Jugendstufe 1 Musikstück.

Solisten und kleine Gruppen grundsätzlich 1 Musikstück.

 

In der Jugendstufe dürfen die Teilnehmer bei Solisten und kleine Gruppen nicht älter als 15 Jahren sein, bei den Vereinen dürfen maximal drei älter sein.

 

V. Beurteilungskriterien


Die Beurteilung der Vorträge erstreckt sich auf folgende Kriterien:

1. Intonation

2. Rhythmik und Zusammenspiel

 

3. Dynamik und Klangausgleich

4. Tonkultur, Klangqualität

5. Phrasierung und Artikulation

6. Auffassung, Gestaltung, Gesamteindruck

 

In jeder Rubrik können 10 Punkte erreicht werden.

 

VI. Bewertung

 

Die Bewertung erfolgt nach Punkten und Ränge.

Bei Erreichung folgender Punktzahlen werden folgende Ränge verliehen:

36 Punkte oder mehr : = 3. Rang

42 Punkte oder mehr : = 2. Rang
48 Punkte oder mehr : = 1. Rang
51 Punkte oder mehr : = 1. Rang mit Belobigung
54 Punkte oder mehr : = 1. Rang mit Auszeichnung

 

VII. Sonstiges

 

PS: Nachdem das Bühnenspiel bei den Vereinen beendet ist, findet umgehend eine erste Kritikbesprechung mit der Jury statt. An dieser Besprechung nehmen der/die Wertungsrichter, Dirigent, sowie zwei Vereinsvertreter teil.

Wer weniger als 36 Punkte erreicht, dem wird kein Rang zuerkannt.

 

Alle Vereine erhalten eine Urkunde mit Prädikat.

 

Die Punkthöchsten der jeweiligen Stufen erhalten zusätzlich einen Wanderpokal 

 

Diese Pokale können nur Mitgliedsvereine des Fachverbands gewinnen.

Bei den Solisten und kleine Gruppen erhalten die drei Punktbesten der jeweiligen Stufen nebst Urkunde mit Prädikat zusätzlich eine Medaille (Gold, Silber, Bronze)
 
In allen Angelegenheiten des Wertungsspieles, wo diese Ordnung keine Auskunft gibt, entscheidet der Vorstand des Fachverbandes.

 

Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar.

  
Gangelt, im April 2012

 

Peter Knarren, Pascal Janssen

Vorsitzender Vorsitzender Musikausschuss